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Abrechnung mit der privaten Krankenkasse, Beihilfe oder Heilpraktiker-Zusatzversicherung 

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich über die Gebührenordnung für Heilpraktiker ab (GebüH). Die Erstattung Ihrer Behandlungskosten von privaten Krankenkassen, Beihilfestellen oder Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen ist möglich. Erkundigen Sie sich bitte selbst vor Therapiebeginn, in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung Leistungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz trägt.

Selbstzahler

Es gibt einige Vorteile für Sie, eine Psychotherapie selbst zu zahlen:

Ihre Therapie wird nirgends aktenkundig. Alle Informationen, die Ihre Therapie betreffen, bleiben in meiner Praxis und werden nicht, wie bei einer kassengestützten Therapie für andere Krankenkassen oder Behörden zugänglich gemacht, vor allem was die Diagnosen und die Intensität Ihrer psychotherapeutischen Sitzungen angeht.
Ihre Therapie spielt keinerlei Rolle, z.B. bei Abschluss von Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenzusatzversicherungen oder wenn Sie sich für den Staatsdienst bewerben.

Eine Psychotherapie ist nicht auf eine feste Anzahl an Terminen festgelegt, sondern erfolgt vielmehr nach Bedarf. Das entscheiden immer Sie. Dadurch haben Sie die volle Kostenkontrolle.

Bei sog. "Härtefällen" (z.B. Auszubildende Studenten, Arbeitslose) kann eine individuelle Einzelregelung getroffen werden. Bitte sprechen Sie mich darauf an!

Terminabsagen

In meiner Praxis arbeite ich nach dem sog. Bestellsystem, d.h. dass die Sitzungen für Sie reserviert sind, da jeder Patient nur zu dem vereinbarten Termin „einbestellt“ ist. Ein ausgefallener oder nicht rechtzeitig abgesagter Termin ist daher für mich ein Honorarausfall.
Sofern Sie einmal verhindert sein sollten, bitte ich Sie, mir dies so früh wie möglich mitzuteilen.
Bei Absagen später als 24 Stunden vor dem Termin berechne ich Ihnen die Sitzung privat mit 60% des vereinbarten Honorars, da ich in diesem Fall den Termin nicht kurzfristig neu besetzen kann (siehe §615 BGB).
Bitte beachten Sie, dass ein Ausfallhonorar von Krankenkassen nicht erstattet wird.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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